#wiederoffenfuerneues

 

Auf Dich haben wir sehnlichst gewartet! Denn dafür schlägt unser Herz: Dich zu verwöhnen. Wenn Du hereinspazierst, erkennst Du unsere Wiedersehensfreude an unseren strahlenden Augen. Wie wunderbar, Dich wieder zu begrüßen; Dich mit all unserer Kompetenz und Leidenschaft so lange zu beraten, bis Du das perfekte Stück gefunden hast; dich wieder glücklich Deiner Wege zu schicken. Wir haben es vermisst, Dir eine Tasse duftenden Kaffee, ein süffiges Bier oder Dein Lieblingsgericht zu servieren; dafür zu sorgen, dass Du den Aufenthalt durch und durch genießt.

Endlich kehrt der Sommer ein in Rosenheims City – und wir Einzelhändler und Gastronomen sind froh, dieses einzigartige Miteinander wieder zu spüren. Was wäre diese Stadt ohne das bunte Treiben da draußen, auf dem Kopfsteinpflaster. Ohne diese Lust am Sehen-und Gesehen-Werden. Ohne den Ratsch über den neuesten Klatsch und Tratsch. Ohne die diebische Freude über ein spontanes Schnäppchen. 

 

Wir öffnen wieder Tür und Tor… für Neues!

GEWINNSPIEL #wiederoffenfuerneues

In den Betrieben der Innenstadt könnt ihr Postkarten mit sechs verschiedenen Motiven sammeln und mit einem Foto dieser sechs Karten an unserem Gewinnspiel teilnehmen und ein cityscheck-Paket im Wert von 300,- Euro gewinnen.

 

Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise:

Bei dem Gewinnspiel handelt es sich um eine Aktion des City-Management Rosenheim e.V.

Teilnahmeschluss ist der 7.8.2021.

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen, die das 18 Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland wohnhaft sind.

Teilnahme bei Instagram:
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist online bei Instagram möglich als angemeldeter User mit einem öffentlichen Profil.
(2) Die Teilnahme erfolgt über das Hochladen eines Fotos auf dem alle Postkartenmotive zu sehen sind mit der Verwendung des Hashtags #wiederoffenfuerneues.
(3) Instagram Disclaimer. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

alternativ Teilnahme über das Onlineformular auf dieser Seite:
(1) Die Teilnahme ist auch über das Teilnahmeformular auf dieser Seite möglich.
(2) Einfach ausfüllen und ein Foto mit allen Postkartenmotiven hochladen. Nur vollständig ausgefüllte Formulare nehmen an der Verlosung teil.

Für beide Teilnahmemöglichkeiten gilt: Jeder Teilnehmer darf nur mit einem Foto teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahme ist kostenlos. Alle während des Zeitraums der Gewinnspielaktion eingegangenen Fotos, die die Voraussetzungen der Teilnahme- und Datenschutzbedingungen erfüllen, nehmen automatisch an der Ziehung teil.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

(1) Das Gewinnspiel umfasst einen Preis. Dieser ist ein cityscheck-Paket im Wert von 300,- Euro. Das Paket besteht aus 30 Stück cityschecks mit einem Einzelwert von 10,- Euro und können bei rund 80 Annahmestellen in der Rosenheimer Innenstadt eingelöst werden.  Eine Liste mit allen Akzeptanzstellen kann hier angesehen bzw. heruntergeladen werden. 
(2) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.
(3) Die Gewinner werden zeitnah nach der Ziehung informiert. Sollte der Gewinner per Instagram teilgenommen haben, wird er im Kommentar unter dem Gewinnerfoto benachrichtigt mit der Aufforderung Vor- und Nachnamen, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum per Direktnachricht an uns mitzuteilen. Sollte der Gewinner per Onlineformular auf unserer Webseite teilgenommen haben, wird er telefonisch kontaktiert.
(4) Jeder Gewinner muss sich innerhalb von sieben Tagen beim City-Management Rosenheim e.V. melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, kann der Gewinn vom Veranstalter auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
(5) Die Aushändigung des Gewinns erfolgt persönlich durch den Veranstalter im Büro des City-Managements ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des Gewinners. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Datenschutz

(1) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Gewinnspiels erfolgt gemäß Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung des Gewinnspielvertrages.
(2) Der Teilnehmer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten vom City-Management Rosenheim e.V. zur Begründung, Durchführung und Abwicklung der Gewinnspielaktion erhoben, verarbeitet (gespeichert) und genutzt werden dürfen. Die beim Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogene Daten des Teilnehmers weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Die Daten werden nicht für Werbezwecke genutzt.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.  DSGVO damit einverstanden, dass im Gewinnfall bei einer Teilnahme bei Instagram sein Instagramname und sein Gewinnerfoto bzw. bei einer Teilnahme über das Formular auf dieser Webseite sein Name und das Gewinnerfoto sowohl auf der Internetseite als auch auf den Social Media Accounts des City-Management Rosenheim e.V. veröffentlicht werden.

Die zur Begründung, Durchführung und Abwicklung der Gewinnspielaktion erhobenen, verarbeiteten (gespeicherten) und genutzten personenbezogenen Daten werden nach Abwicklung der Gewinnspielaktion gelöscht. Hiervon ausgenommen sind die von einem Teilnehmer hochgeladenen Fotos, die dauerhaft auf Instagram gespeichert und von dort zugänglich gemacht werden

Den Teilnehmern stehen die gesetzlichen Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu.

Schlussbestimmungen

(1) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Beendigung des Gewinnspiels. Das City-Management Rosenheim e.V. behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
(4) Teilnehmerausschluss. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmerauszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielweise: Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulation im Zusammenhang mit Zugang oder Durchführung des Gewinnspiels, unlauterem Handeln, falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel.
(5) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich im Rahmen der Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.