Die Verwirrung ist groß, was darf man noch, was nicht?

Es herrscht keine Ausgangsbeschränkung wie im Frühjahr, daher sind auch viele Innenstadtbetriebe weiter für die Kunden da.

  • Nach wie vor ist das Einkaufen erlaubt, unabhängig davon, ob Lebensmittel, Sportartikel oder auch ein Parfum. Es ändert sich daher nichts für Geschäfte, Juweliere, Autohäuser usw.

Die Betriebe achten dabei weiterhin ganz genau auf die maximal zulässige Kundenzahl, sowie Abstandsregeln und Hygienevorkehrungen – und freuen sich auf die Kunden.

  • Auch Frisöre haben weiterhin geöffnet.
  • Burrito, Pizza oder Schweinsbraten – wenn nicht im Lokal, dann wenigstens „to go“ oder per Lieferung nach Hause: Die Rosenheimer Gastronomie lässt niemanden verhungern.

„To go“ ist weiterhin erlaubt und viele Gastronomen haben dies im Frühjahr bereits erfolgreich umgesetzt. Dies hat sich bewährt und so machen sich auch in dieser Phase viele Wirte Gedanken, wie sie ihren Gästen in den nächsten vier Wochen trotz Schließung etwas Gutes tun können. Wirtschaftlich betrachtet ist es für viele leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein, daher hoffen sie auf die Treue ihrer Kunden beim Bestellen für den Genuss zu Hause, oder auch über den Kauf von Gutscheinen.

Aktuell wird vom City-Management sowohl Lieferangebot als auch die To-Go Variante abgefragt und auf der Seite www.ro-city.de/gastro täglich aktualisiert.