Auflösung Oster-Gewinnspiel
 

Für unser Oster-Gewinnspiel hieß es Augen auf und die gelben Hasen auf dem Suchbild zählen. Insgesamt hatten sich dort 9 Hasen versteckt

Der Gewinner wurde am 11.04.2023 um 9 Uhr im Losverfahren gezogen und per Story informiert.

Zu gewinnen gab es Rosenheimer cityschecks im Gesamtwert von 50,- Euro.

Die Teilnahme war bis Ostermontag, 10.04.2023, um 23.59 Uhr möglich

 

TEILNAHME- UND DATENSCHUTZBEDINGUNGEN:
Bei dem Gewinnspiel handelt es sich um eine Aktion des City-Management Rosenheim e.V.
Gewinnspielzeitraum vom 01.04.-10.04.2023, Teilnahmeschluss ist der 10.04.2023 um 23.59 Uhr.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen, die das 18 Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland wohnhaft sind.
Teilnahme:
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist online bei Instagram und Facebook möglich als angemeldeter User.
(2) Die Teilnahme erfolgt über einen Kommentar zu unserem Oster-Gewinnspiel Post vom 01.04.2023 auf Instagram oder auf Facebook.
(3) Instagram und Facebook Disclaimer. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook und wird in keiner Weise von Instagram oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
(1) Das Gewinnspiel umfasst:
Rosenheimer cityschecks im Gesamtwert von 50,- Euro. Eine Liste mit allen Akzeptanzstellen kann HIER angesehen bzw. heruntergeladen werden.
(2) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern.
(3) Der Gewinner wird am 11.04.2023 um 9 Uhr in einer Instagram- und Facebook-Story bekannt gegeben. Der Gewinner hat dann eine Woche Zeit sich per Direktnachricht beim City-Management Rosenheim zu melden.
(4) Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, kann der Gewinn vom Veranstalter auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
(5) Die Aushändigung des Gewinns erfolgt persönlich durch den Veranstalter im Büro des City-Managements ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des Gewinners. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Datenschutz
(1) Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Gewinnspiels erfolgt gemäß Art. 6 Abs 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung des Gewinnspielvertrages.
(2) Der Teilnehmer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten vom City-Management Rosenheim e.V. zur Begründung, Durchführung und Abwicklung der Gewinnspielaktion erhoben, verarbeitet (gespeichert) und genutzt werden dürfen. Die beim Gewinnspiel erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels erhoben. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogene Daten des Teilnehmers weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Die Daten werden nicht für Werbezwecke genutzt.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme gemäß Art. 6 Abs. 1 lit.  DSGVO damit einverstanden, dass im Gewinnfall sein Instagram- oder Facebook-Name auf den Social Media Accounts des City-Management Rosenheim e.V. veröffentlicht wird.
(4) Den Teilnehmern stehen die gesetzlichen Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu.
Schlussbestimmungen
(1) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Beendigung des Gewinnspiels. Das City-Management Rosenheim e.V. behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.
(4) Teilnehmerausschluss. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmerauszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielweise: Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulation im Zusammenhang mit Zugang oder Durchführung des Gewinnspiels, unlauterem Handeln, falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel.
(5)  Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich im Rahmen der Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.